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Allgemeine Ge­schäfts­be­din­gun­gen

Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen der softpal GmbH und ihren Auftraggebern. Sie richten sich ausschließlich an Unternehmen. Abweichende Regelungen im jeweiligen Angebot gehen ihnen vor.

Welche Konditionen gelten im Überblick?

Die folgenden Punkte stehen so in unseren Angeboten. Sie sind der Kurzauszug; verbindlich ist das jeweilige Angebot zusammen mit den Paragraphen darunter.

PunktRegelung
Ads-Betreuungab 500 € / Quartal
Änderungen100 € / Stunde
Umsetzung4 – 6 Wochen
Laufzeit12 Monate
Zahlungsziel14 Tage netto ab Rechnungsdatum, ohne Abzug
Preisangabensämtlich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer
MitwirkungBereitstellung von Texten, Bildern, Logo und Zugängen durch den Auftraggeber
Rechte am ErgebnisQuellcode, Inhalte und Zugänge gehen an den Auftraggeber über

§ 1 Geltungsbereich und Adressatenkreis

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der softpal GmbH, Bundesallee 139, 12161 Berlin (nachfolgend „Auftragnehmer") gegenüber ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Auftraggeber").

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Es handelt sich nicht um ein Angebot an Verbraucher; ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht daher nicht.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.

Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder in der Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen Bedingungen.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot in Textform annimmt oder der Auftragnehmer eine Auftragsbestätigung in Textform versendet.

Preisangaben auf dieser Website, insbesondere Einstiegspreise, sind Richtwerte zur Orientierung und kein Angebot im Rechtssinne. Der verbindliche Preis ergibt sich aus dem individuellen Angebot nach Klärung des Umfangs.

Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

§ 3 Leistungsgegenstand

Der Auftragnehmer erbringt zwei Arten von Leistungen, die rechtlich unterschiedlich zu behandeln sind: einmalige Erstellungsleistungen als Werkvertrag nach §§ 631 ff. BGB und laufende Betreuung als Dienstvertrag nach §§ 611 ff. BGB. Welche Art vorliegt, ergibt sich aus dem Angebot.

Werkleistungen sind insbesondere die Erstellung von Websites, die Entwicklung von Software und die Umsetzung einzelner abgrenzbarer Vorhaben. Geschuldet ist das im Angebot beschriebene Ergebnis.

Dienstleistungen sind insbesondere laufende Betreuung, Wartung, Beratung, Suchmaschinenoptimierung und die Betreuung von Werbekonten. Geschuldet ist das fachgerechte Tätigwerden, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Insbesondere schuldet der Auftragnehmer keine bestimmte Platzierung in Suchergebnissen, keine Anzahl von Anfragen und keine Umsatzentwicklung; diese hängen von Faktoren ab, die außerhalb seines Einflusses liegen, namentlich von den Ranking-Verfahren der Betreiber, dem Wettbewerbsumfeld und dem Markt.

Der Auftragnehmer setzt bei der Leistungserbringung KI-gestützte Werkzeuge ein. Die Verantwortung für das Ergebnis bleibt davon unberührt und liegt beim Auftragnehmer.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Dritte als Erfüllungsgehilfen einzusetzen. Er bleibt Ansprechpartner und Vertragspartner des Auftraggebers.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt die für die Leistung erforderlichen Inhalte und Zugänge rechtzeitig und vollständig bereit. Dazu gehören insbesondere Texte, Bilder, Logo- und Markendateien, Zugänge zu Domain, Hosting und bestehenden Konten sowie eine benannte Ansprechperson mit Entscheidungsbefugnis.

Der Auftraggeber sichert zu, dass er an den bereitgestellten Inhalten über die erforderlichen Rechte verfügt und dass deren Verwendung keine Rechte Dritter verletzt. Er stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Zusicherung beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.

Verzögert sich die Leistung, weil Mitwirkungshandlungen ausbleiben, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend. Angegebene Umsetzungszeiträume beginnen erst mit dem Tag, an dem alle erforderlichen Inhalte vorliegen. Mehraufwand, der durch verspätete oder unvollständige Mitwirkung entsteht, wird nach dem vereinbarten Stundensatz abgerechnet.

§ 5 Abnahme

Werkleistungen sind nach Fertigstellung abzunehmen. Der Auftragnehmer zeigt die Fertigstellung in Textform an und stellt das Ergebnis zur Prüfung bereit. Der Auftraggeber prüft innerhalb von zehn Werktagen und erklärt die Abnahme oder benennt Mängel konkret in Textform.

Erfolgt innerhalb dieser Frist weder eine Abnahme noch eine konkrete Mängelrüge, gilt die Leistung als abgenommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber das Ergebnis produktiv einsetzt, insbesondere eine Website öffentlich erreichbar schaltet.

Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Teilleistungen, die im Angebot als eigenständig abgrenzbar bezeichnet sind, können gesondert abgenommen werden.

§ 6 Vergütung und Zahlung

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Laufende Betreuung wird im vereinbarten Rhythmus im Voraus abgerechnet.

Bei Werkleistungen ist der Auftragnehmer berechtigt, Abschlagszahlungen nach Baufortschritt zu verlangen. Üblich und im Angebot ausgewiesen sind eine Anzahlung bei Auftragserteilung und die Restzahlung nach Abnahme.

Änderungswünsche, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden nach dem im Angebot genannten Stundensatz abgerechnet. Ab einem Aufwand von vier Stunden stimmt der Auftragnehmer den Umfang vorher ab und holt eine Freigabe in Textform ein.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Auftragnehmer ist nach vorheriger Ankündigung und angemessener Nachfrist berechtigt, laufende Leistungen bis zum Ausgleich offener Forderungen auszusetzen. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§ 7 Laufzeit und Kündigung der Betreuung

Verträge über laufende Betreuung haben eine Laufzeit von zwölf Monaten. Sie verlängern sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende in Textform gekündigt werden.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.

Nach Beendigung übergibt der Auftragnehmer dem Auftraggeber alle Zugänge, Quelldateien und die zum Weiterbetrieb erforderlichen Unterlagen. Eine darüber hinausgehende Unterstützung beim Wechsel zu einem anderen Dienstleister wird nach Aufwand vergütet.

§ 8 Nutzungsrechte am Ergebnis

Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, die erbrachten Werkleistungen zu nutzen, zu bearbeiten und weiterzuentwickeln. Quellcode, Inhalte und Zugänge gehen an den Auftraggeber über.

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Nutzung auf den vereinbarten Zweck beschränkt und ist widerruflich.

Von der Rechtseinräumung ausgenommen sind allgemeine Bausteine, Bibliotheken, Verfahren und Werkzeuge, die der Auftragnehmer projektübergreifend verwendet. An diesen erhält der Auftraggeber ein einfaches, unbefristetes Nutzungsrecht im Rahmen des Vertragszwecks. Für eingesetzte Software Dritter gelten deren Lizenzbedingungen; der Auftragnehmer weist auf wesentliche Bindungen im Angebot hin.

§ 9 Vertraulichkeit und Datenschutz

Beide Seiten behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse und als vertraulich gekennzeichneten Informationen vertraulich und verwenden sie nur für Zwecke des Vertrags. Diese Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus fort.

Verarbeitet der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Der Auftragnehmer stellt hierfür ein Muster bereit und benennt seine Unterauftragsverarbeiter.

Wie der Auftragnehmer Daten auf dieser Website verarbeitet, steht in der Datenschutzerklärung.

§ 10 Gewährleistung

Für Werkleistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate ab Abnahme. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Der Auftraggeber zeigt Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform an und beschreibt sie so, dass sie nachvollzogen werden können. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nacherfüllung.

Kein Mangel liegt vor bei Beeinträchtigungen, die auf Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte, auf unsachgemäßer Nutzung, auf fehlerhaften Angaben des Auftraggebers oder auf Änderungen an Systemen und Diensten Dritter beruhen, namentlich an Browsern, Betriebssystemen, Schnittstellen, Suchmaschinen oder Werbeplattformen.

Software ist nach dem Stand der Technik nicht vollständig fehlerfrei herstellbar. Ein Mangel liegt nur vor, wenn die vertraglich vereinbarte Funktion erheblich beeinträchtigt ist.

§ 11 Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und mittelbare Schäden.

Der Auftraggeber ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich, soweit die Datensicherung nicht ausdrücklich Gegenstand des Vertrags ist. Für den Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer Sicherung durch den Auftraggeber entstanden wäre.

§ 12 Höhere Gewalt

Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs einer Partei liegen und die Leistung erheblich erschweren oder unmöglich machen, befreien für ihre Dauer von der Leistungspflicht. Dazu zählen insbesondere großflächige Störungen der Strom- oder Telekommunikationsversorgung, Ausfälle von Rechenzentren, behördliche Anordnungen und Arbeitskämpfe.

Die betroffene Partei unterrichtet die andere unverzüglich. Dauert die Behinderung länger als zwei Monate, kann jede Partei den betroffenen Teil des Vertrags kündigen.

§ 13 Referenznennung

Der Auftragnehmer darf den Auftraggeber nur dann als Referenz nennen, Firmenlogo und Abbildungen des Ergebnisses zeigen, wenn der Auftraggeber dem vorher in Textform zugestimmt hat. Ohne diese Zustimmung erscheint der Auftraggeber nirgends öffentlich.

Die Zustimmung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden. Der Auftragnehmer entfernt die Nennung dann unverzüglich.

§ 14 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Wo finde ich die übrigen Rechtstexte?

Impressum und Datenschutzerklärung.

Stand

Diese Bedingungen gelten in der Fassung vom September 2026.